Absolute Kostentransparenz dank Komplettlösung
Bei uns gibt es keine Kostenfallen! Sie bezahlen nur das, was Sie wirklich brauchen. Wir machen alles selbst, ganz ohne Drittanbieter. Deshalb können wir Ihnen im Gegensatz zu anderen Anbietern eine 24h Betreuungskraft mit einem echt fairen Tagespreis ab ca. 61,67 € anbieten, ganz ohne böse Überraschungen am Monatsende. Vergleichen Sie nicht länger andere Anbieter mit Zusatzkosten. Denn bei uns ist bereits alles inklusive, damit Ihre 24-Stunden-Betreuung legal und fair ist. Unser Tagespreis umfasst bereits alle Rahmenleistungen wie Steuern, Sozialabgaben, Fahrtkosten, Betreuungs- und Vermittlungsgebühren sowie Versicherungen. Wir machen Ihnen ein individuelles Angebot, lernen Sie persönlich kennen und beraten Sie zu allen finanziellen Fördermöglichkeiten.
Pflege zu Hause: Kosten & Optionen
Ab 61,67 € pro Tag
- Grundpreis 3.000 €
- – 599 € Pflegegeld
- – 218 € Verhinderungspflege
- – 333 € Steuerentlastung
Ab 1850€ pro Monat
Ab 67,67 € pro Tag
- Grundpreis 3.180 €
- – 599 € Pflegegeld
- – 218 € Verhinderungspflege
- – 333 € Steuerentlastung
Ab 2030€ pro Monat
Ab 82,67 € pro Tag
- Grundpreis 3.630 €
- – 599 € Pflegegeld
- – 218 € Verhinderungspflege
- – 333 € Steuerentlastung
Ab 2480€ pro Monat
Ab 91,17 € pro Tag
- Grundpreis 3.885 €
- – 599 € Pflegegeld
- – 218 € Verhinderungspflege
- – 333 € Steuerentlastung
Ab 2735€ pro Monat
Ab 95,67 € pro Tag
- Grundpreis 4.020 €
- – 599 € Pflegegeld
- – 218 € Verhinderungspflege
- – 333 € Steuerentlastung
Ab 2870€ pro Monat
Welche Sprachfähigkeiten werden benötigt?
Wünscht sich Ihr Familienmitglied einen Gesprächspartner oder genügt die einfache Unterstützung im Pflegealltag? Je nach Bedarf vermitteln wir Ihnen eine Betreuungskraft mit entsprechenden Sprachfähigkeiten.
- Sprachlevel 100 – Die Basis für akute Hilfe
- Sprachlevel 300 – Die Alltagslösung
- Sprachlevel 500 – Für flüssige Gespräche
- Sprachlevel 750 – Für die anspruchsvolle Kommunikation
- Sprachlevel 1000+ Für komplexe Dialoge
Zusätzliche Leistungen für besondere Umstände
In besonders herausfordernden Pflegesituationen macht eine Betreuungskraft mit außergewöhnlichen Qualifikationen den Unterschied. Deshalb können Sie mit unseren zusätzlich buchbaren Leistungen die Betreuung speziell an Ihre Bedürfnisse anpassen.
- EU-Führerschein
- Zusätzliche Alltagsbetreuung für eine zweite Person im Haushalt
- Versorgung durch speziell geschulte Betreuungskräfte beispielsweise bei Demenzerkrankungen, Katheter-/Stoma-Patienten oder PEG-Sonde
- Ausbildung in einem Gesundheitsberuf wie zum Beispiel Kranken- oder Altenpflege, Physiotherapie
- Express-Start innerhalb von 3 bis 4 Werktagen
Finanzielle Unterstützung bei häuslicher Pflege
- Bis zu 990 € Pflegegeld von der Pflegeversicherung pro Monat
- Bis zu 2.528 € Verhinderungspflege von der Pflegeversicherung pro Jahr
- 4.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer pro Jahr absetzbar
- Bis zu 1.800 € Pflegepauschbetrag als Steuerentlastung für pflegende Angehörige nach § 33b Abs. 6 (EStG)
- Pflegeunterstützungsgeld bis 70 % der Beitragsbemessungsgrenze nach § 233 Abs. 3 (SGB V)
- Hilfe zur Pflege, abhängig von der Höhe des Einkommens und Vermögens des Pflegebedürftigen
Leistungen der Pflegeversicherung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
Pflegegeld | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € | |
Umwandlung 40 % ambulanter Sachleistungsbetrag | 318 € | 598 € | 743 € | 919 € | |
Verhinderungspflege mit Aufstockung Kurzzeitpflege | 2.528 € | 2.528 € | 2.528 € | 2.528 € | |
Landespflegegeld (nur in Bayern) pro Jahr | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | |
Pflegehilfsmittel | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € |
Digitale Pflegeanwendungen | 53 € | 53 € | 53 € | 53 € | 53 € |
Steuerliche Erstattungen | |||||
Haushaltsnahe Dienstleistungen pro Jahr | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Pflege-Pauschbetrag pro Jahr | 600 € | 1.100 € | 1.800 € | 1.800 € | |
Außergewöhnliche Belastungen |
Wer hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege?
Der Sozialhilfeträger übernimmt in Form von Hilfe zur Pflege nach SGB XII die Kosten für die anfallenden Leistungen. Dies ist jedoch an ein paar Voraussetzungen gekoppelt:
- Pflegebedürftigkeit nach §61a SGB XII
- Leistungen anderer Versicherungen (wie Pflegezusatzversicherungen) decken die Pflegekosten nicht ab.
- Pflegebedürftige und Ehegatte verfügen über kein ausreichendes Einkommen, Rente oder Vermögen, um die Mittel für die Pflege zu decken.
- Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wurde mit einem Pflegegrad gemäß § 61a SGB XII festgelegt und Pflegegrad von mindestens 2 nach § 61b SGB XII liegt vor.
Folgende Personen kommen hierfür infrage
- Personen mit Pflegegrad, die die Pflegekosten nicht selber erbringen können, oder bei denen die Leistungen der Versicherungen nicht ausreichen
- Personen, die nicht krankenversichert waren oder nicht genügend Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung vorweisen können (zwei Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre)
Wir beraten Sie zu den verschiedenen Finanzierungsoptionen und dazu, wie Sie die vielfältigen Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können.