Promedica24 - 24 Stunden Pflege für Senioren zu Hause

Ihre 24-Stunden-Betreuung schon ab 61,67 € pro Tag*

Ohne versteckte Kosten und 100 % legal
*Tagespreis für eine Betreuungskraft mit geringen Deutschkenntnissen für eine betreuungsbedürftige Person mit Pflegegrad 3

Ihre 24-Stunden-Betreuung schon ab 61,67 € pro Tag*

Ohne versteckte Kosten und 100 % legal
*Tagespreis für eine Betreuungskraft mit geringen Deutschkenntnissen für eine betreuungsbedürftige Person mit Pflegegrad 3

Absolute Kostentransparenz dank Komplettlösung

Bei uns gibt es keine Kostenfallen! Sie bezahlen nur das, was Sie wirklich brauchen. Wir machen alles selbst, ganz ohne Drittanbieter. Deshalb können wir Ihnen im Gegensatz zu anderen Anbietern eine 24h Betreuungskraft mit einem echt fairen Tagespreis ab ca. 61,67 € anbieten, ganz ohne böse Überraschungen am Monatsende. Vergleichen Sie nicht länger andere Anbieter mit Zusatzkosten. Denn bei uns ist bereits alles inklusive, damit Ihre 24-Stunden-Betreuung legal und fair ist. Unser Tagespreis umfasst bereits alle Rahmenleistungen wie Steuern, Sozialabgaben, Fahrtkosten, Betreuungs- und Vermittlungsgebühren sowie Versicherungen. Wir machen Ihnen ein individuelles Angebot, lernen Sie persönlich kennen und beraten Sie zu allen finanziellen Fördermöglichkeiten.

Pflege zu Hau­se: Kos­ten & Optio­nen

Ausgehend von einer betreuungsbedürftigen Person mit Pflegegrad 3
Ein Paar im Strandurlaub

Ab 61,67 € pro Tag

Geringe Deutschkenntnisse
  • Grundpreis 3.000 €
  • – 599 € Pflegegeld
  • – 218 € Verhinderungspflege
  • – 333 € Steuerentlastung

Ab 1850€ pro Monat

Seniorenpaar

Ab 67,67 € pro Tag

Ausreichende Deutschkenntnisse
  • Grundpreis 3.180 €
  • – 599 € Pflegegeld
  • – 218 € Verhinderungspflege
  • – 333 € Steuerentlastung

Ab 2030€ pro Monat

Header_Landingpage_Alternative_Pflegeheim

Ab 82,67 € pro Tag

Gute Deutschkenntnisse
  • Grundpreis 3.630 €
  • – 599 € Pflegegeld
  • – 218 € Verhinderungspflege
  • – 333 € Steuerentlastung

Ab 2480€ pro Monat

Header_Landingpage_Parkinson

Ab 91,17 € pro Tag

Hervorragende Deutschkenntnisse
  • Grundpreis 3.885 €
  • – 599 € Pflegegeld
  • – 218 € Verhinderungspflege
  • – 333 € Steuerentlastung

Ab 2735€ pro Monat

Header Landingpage Herzinfarkt

Ab 95,67 € pro Tag

Exzellente Deutschkenntnisse
  • Grundpreis 4.020 €
  • – 599 € Pflegegeld
  • – 218 € Verhinderungspflege
  • – 333 € Steuerentlastung

Ab 2870€ pro Monat

Welche Sprachfähigkeiten werden benötigt?

Wünscht sich Ihr Familienmitglied einen Gesprächspartner oder genügt die einfache Unterstützung im Pflegealltag? Je nach Bedarf vermitteln wir Ihnen eine Betreuungskraft mit entsprechenden Sprachfähigkeiten.

  • Sprachlevel 100 – Die Basis für akute Hilfe
  • Sprachlevel 300 – Die Alltagslösung
  • Sprachlevel 500 – Für flüssige Gespräche
  • Sprachlevel 750 – Für die anspruchsvolle Kommunikation
  • Sprachlevel 1000+ Für komplexe Dialoge

Zusätzliche Leistungen für besondere Umstände

In besonders herausfordernden Pflegesituationen macht eine Betreuungskraft mit außergewöhnlichen Qualifikationen den Unterschied. Deshalb können Sie mit unseren zusätzlich buchbaren Leistungen die Betreuung speziell an Ihre Bedürfnisse anpassen.

  • EU-Führerschein
  • Zusätzliche Alltagsbetreuung für eine zweite Person im Haushalt
  • Versorgung durch speziell geschulte Betreuungskräfte beispielsweise bei Demenzerkrankungen, Katheter-/Stoma-Patienten oder PEG-Sonde  
  • Ausbildung in einem Gesundheitsberuf wie zum Beispiel Kranken- oder Altenpflege, Physiotherapie
  • Express-Start innerhalb von 3 bis 4 Werktagen

Finanzielle Unterstützung bei häuslicher Pflege

Pflege kostet – keine Frage. Gern unterstützen wir Sie dabei, die geeigneten Finanzierungsmöglichkeiten für die häusliche Betreuung Ihres Angehörigen zu finden.
  • Bis zu 990 € Pflegegeld von der Pflegeversicherung pro Monat
  • Bis zu 2.528 € Verhinderungspflege von der Pflegeversicherung pro Jahr
  • 4.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer pro Jahr absetzbar
  • Bis zu 1.800 € Pflegepauschbetrag als Steuerentlastung für pflegende Angehörige nach § 33b Abs. 6 (EStG)
  • Pflegeunterstützungsgeld bis 70 % der Beitragsbemessungsgrenze nach § 233 Abs. 3 (SGB V)
  • Hilfe zur Pflege, abhängig von der Höhe des Einkommens und Vermögens des Pflegebedürftigen
Leistungen der PflegeversicherungPflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegegeld347 €599 €800 €990 €
Umwandlung 40 % ambulanter
Sachleistungsbetrag
318 €598 €743 €919 €
Verhinderungspflege mit Aufstockung Kurzzeitpflege2.528 €2.528 €2.528 €2.528 €
Landespflegegeld (nur in Bayern) pro Jahr1.000 €1.000 €1.000 €1.000 €
Pflegehilfsmittel42 €42 €42 €42 €42 €
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen4.180 €4.180 €4.180 €4.180 €4.180 €
Digitale Pflegeanwendungen53 €53 €53 €53 €53 €
Steuerliche Erstattungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen pro Jahr4.000 €4.000 €4.000 €4.000 €4.000 €
Pflege-Pauschbetrag pro Jahr600 €1.100 €1.800 €1.800 €
Außergewöhnliche Belastungen

Wer hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege?

Der Sozialhilfeträger übernimmt in Form von Hilfe zur Pflege nach SGB XII die Kosten für die anfallenden Leistungen. Dies ist jedoch an ein paar Voraussetzungen gekoppelt:

  • Pflegebedürftigkeit nach §61a SGB XII
  • Leistungen anderer Versicherungen (wie Pflegezusatzversicherungen) decken die Pflegekosten nicht ab.
  • Pflegebedürftige und Ehegatte verfügen über kein ausreichendes Einkommen, Rente oder Vermögen, um die Mittel für die Pflege zu decken.
  • Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wurde mit einem Pflegegrad gemäß § 61a SGB XII festgelegt und Pflegegrad von mindestens 2 nach § 61b SGB XII liegt vor.

Folgende Personen kommen hierfür infrage

  • Personen mit Pflegegrad, die die Pflegekosten nicht selber erbringen können, oder bei denen die Leistungen der Versicherungen nicht ausreichen
  • Personen, die nicht krankenversichert waren oder nicht genügend Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung vorweisen können (zwei Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre)

Wir beraten Sie zu den verschiedenen Finanzierungsoptionen und dazu, wie Sie die vielfältigen Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können.

Skip to content